Willkommen bei der TSTV.e.V.
Ihrer Tanzsporttrainer Vereinigung
Die Dauerfrage und ein Dauerthema
“Wie viele Lerneinheiten (LE’s) benötige ich zum Lizenzerhalt? Und in welchem Zeitraum?”
Der aktuelle Nachweiszeitraum sind die Jahre 2020 / 2021. Trainer, die Ihre Lizenzgültigkeit verlängert haben wollen, müssen in diesen zwei Jahren (innerhalb der Gültigkeit Ihrer Lizenz) folgendes nachweisen:
Die Meldung der erworbenen LE’s erfolgt bei TSTV-Lehrgängen durch das Präsidium der TSTV e.V. direkt an den DTV bzw. die einzelnen LTV’s (oftmals noch vom Lehrgangsort aus per E-Mail und per Post).
Die Teilnahme an Lizenzerhaltsmaßnahmen innerhalb des Nachweiszeitraumes wird für den Lizenzerhalt anerkannt, vorausgesetzt, die oben aufgelisteten Mindest-LE’s werden erreicht. Der Lizenzerhaltszeitraum beginnt immer mit einem Jahr mit gerader Jahreszahl. Wird die erforderliche Mindestanzahl der LE’s im Lizenzerhaltszeitraum nicht erfüllt, kann die Lizenz im folgenden Zeitraum nicht genutzt werden (es wird keine Gültigkeitsverlängerung erteilt).
Werden im ersten Jahr des folgenden Zeitraums die nicht erfüllten LE’s nachgewiesen, kann die Lizenz ab dem Beginn des folgenden Jahres wieder genutzt werden. Für den neuen Zeitraum müssen aber dann die erforderlichen LE’s zusätzlich in voller Höhe (wie oben angegeben) nachgewiesen werden.