Willkommen bei der TSTV.e.V.

Ihrer Tanzsporttrainer Vereinigung

 

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Beitrags- und Gebührenordnung

§ 1 Allgemeines

Zur Durchführung seiner Aufgaben erhebt der Verein Beiträge und Gebühren.
 

§ 2 Beitragshöhe, Mahnungen

Der Beitrag pro Mitglied beträgt z. Zt. Euro 80,- pro Jahr. Der Beitrag ist am 15. Februar eines jeden Jahres ohne Mahnung fällig. Die Mitglieder erhalten rechtzeitig eine entsprechende Beitragsrechnung. Satzungsgemäß werden bei Nichtzahlung bis zu zwei Mahnungen verschickt. Die zweite Mahnung ist gebührenpflichtig und beträgt Euro 20,-.
 

§ 3 Zahlungsweise

Die Beiträge werden vom Verein jährlich am 15. Februar im Lastschriftverfahren eingezogen. Jedes Mitglied wird dazu aufgefordert, eine entsprechende widerrufliche Einzugsermächtigung zu erteilen und ein Girokonto bei einem Kreditinstitut zu unterhalten, das dem Lastschriftverfahren angeschlossen ist.

 

Mitglieder, deren Lastschriften uneingelöst zurückkommen, erhalten eine kostenpflichtige Mahnung. Die Mahngebühr (einschl. Rückbuchungsgebühr der Bank) richtet sich nach der aktuellen Gebührenordnung der kontoführenden Bank.

 

Bleibt ein Mitglied vier Wochen nach der Mahnung seinen Beitrag weiterhin schuldig, wird der Betrag zwangsweise eingezogen. Die entstehenden Kosten, wie Inkassogebühren, Anwalts- und Gerichtskosten gehen zu Lasten des säumigen Mitgliedes.
 

§ 4 Zahlung nach Kündigung

Mitglieder, die ihren Austritt erklärt haben, haben den Beitrag weiter zu entrichten, bis ihr Austritt gemäß den Bestimmungen der Satzung wirksam wird.
 

§ 5 Ersatz von Aufwendungen

Aufwendungen, die der Verein im Interesse einzelner Mitglieder oder Gruppen macht, sind von diesen unverzüglich zurückzuerstatten.

 

Download: “TSTV-Beitrags-& Gebührenordnung (17-08-2016)